Helm + Kolbe GmbH
Weimarer Straße 28
98693 Ilmenau
Germany
| ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) |
| der Helm + Kolbe GmbH Software und Dienstleistungen Stand 01.01.2006 |
|
1. Bestandteil einer Auftragsausführung der Firma Helm +
Kolbe GmbH sind diese AGB. Sie werden vom Auftraggeber bei
Erstbestellung einer Software anerkannt, und gelten auch für
alle weiteren Aufträge, die in unregelmäßigen Abständen
erteilt werden können. Abweichende Auftragsbedingungen haben
nur dann Gültigkeit, wenn Sie schriftlich gesondert
vereinbart sind. Nur ein von der Helm + Kolbe GmbH
bestätigter Auftrag ist rechtsverbindlich. Ein Auftrag gilt
auch als Bestätigt, wenn der Auftrag in gegenseitiger
Übereinkunft begonnen wird. 2. Erteilte Aufträge werden von der Helm + Kolbe GmbH gewissenhaft und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmann ausgeführt. Beratungsleistungen und technische Leistungen haben dem letzten unstreitig anerkannten Stand der Wissenschaft und der Technik im kommerziellen Bereich in Deutschland zu entsprechen. 3. Zur Erreichung des beabsichtigten Auftragserfolges und soweit notwendig, wird die Helm + Kolbe GmbH sich mit dem Auftraggeber von Fall zu Fall abstimmen. Der Auftraggeber hat seinen vereinbarten Mitwirkungspflichten ohne Verzug nachzukommen. 4. Durch die Annahme eines Auftrages wird kein wie auch immer geartetes Gesellschafts- oder Dienstverhältnis begründet. 5. Nach Auftragsbeendigung erteilt die Helm + Kolbe GmbH dem Auftraggeber Rechnung entsprechend dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag. Die Mehrwertsteuer ist gesondert auszuweisen. Ist Vorkasse vereinbart, muss dies gesondert vereinbart oder schriftlich bestätigt sein. Die Rechnung wird mit Erhalt fällig und ist ohne Abzug auf das von Helm + Kolbe GmbH bezeichnete Konto zu überweisen. Im Verzugsfalle sind fällige Forderungen banküblich, mindestens jedoch mit 6% zu verzinsen. Bestehen seitens des Auftraggebers Einwände gegen die Rechnung, hat er dies der Helm + Kolbe GmbH unter Darlegung der Gründe unverzüglich, längstens jedoch binnen 10 Tagen nach Rechnungseingang, schriftlich mitzuteilen. Ansonsten kann die Helm + Kolbe GmbH davon ausgehen, dass ihre Rechnung anerkannt ist. 6. Die Helm + Kolbe GmbH darf sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen der Hilfe Dritter bedienen. 7. Liefert, vermittelt oder stellt die Helm + Kolbe GmbH dem Auftraggeber Hardware, Standardsoftware, Netzwerke oder Datenleitungen zur Verfügung, so gelten die Gewährleistungsbedingungen der Lieferanten. Etwaige Gewährleistungsansprüche tritt die Helm + Kolbe GmbH schon heute an den Auftraggeber ab, der die Abtretung annimmt. In vorgenannten Fällen wird der Auftraggeber seine Gewährleistungsansprüche direkt gegen den Zulieferanten geltend machen, wobei die Helm + Kolbe GmbH ihn seinem berechtigten Begehren beratend und unter Offenlegung der Abtretung zu unterstützen hat. 8. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Rechnung zu überprüfen. Unterbleibt eine Rüge schriftlich innerhalb 8 Tage, so gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigt, berechtigen den Kunden nicht zu einer Verweigerung der Annahme. 9. Beim Erwerb einer Software-Lizenz erhält der Kunde ein nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Software. 10. Die Haftung der Helm + Kolbe GmbH ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Vollkaufmann, ist die Haftung höchstens auf den doppelten Betrag der vereinbarten Vergütung ohne Aufwendungspauschale beschränkt. Die Helm + Kolbe GmbH haftet nicht für Folgeschäden. Die von der Helm + Kolbe GmbH zur Verfügung gestellte Daten hat der Auftraggeber zur Schadensvorbeugung immer vor Übergabe oder Zugänglichmachung doppelt zu sichern. |
11. Die Helm + Kolbe GmbH gewährleistet, dass die
Vertragsprodukte nicht mit wesentlichen Mängeln behaftet
sind. Die Parteien sind sich jedoch darüber bewusst, dass es
nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler bei
Softwareprodukten unter allen Anwendungsbedingungen
auszuschließen. |